Die Tatbestandsalternative sollte wegfallen. Damit wären Vorteilsnahme und -gewährung für Verstöße gegen berufsrechtliche Unabhängigkeitspflichten nicht strafbar. Jetzt doch nicht? wenn doch, dann müsse der Patientenschutz im Gegenzug in anderer Weise in den Gesetzestext. Na, darüber kann man doch reden!
Anti Korruptionsgesetz: Bleibt Patientenschutz auf der Strecke?
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- Letzter Beitrag 07 April 2016
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