Bundessozialgericht (BSG): Der Ausschluss von Krankenhausambulanzen von der Abrechnung der von ihne zwingend zu erbringenden (Begleit-) Leistungen ist nicht mit höherrangigem Recht vereinbar.

Der Bewertungsausschuss muss nun Positionen für krebskranke Kinder neu fassen.

Trotz des ganz speziellen Falles hat dieses Urteil durchaus auch einen präjudizierenden Charakter.