Die VV der KVBW fordert den Vorstand der KBV auf, unverzüglich zurückzutreten!

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 09 Juli 2020

17. Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (Amtsperiode 2017 – 2022) am 08. Juli 2020, 14:00 Uhr Antrag zu TOP: 12.5 Antragsteller: Dr. Dietsche, Fr. Difflipp-Eppele, Dr. Eckstein, Dr. Fressle, Dr. Heyer, Dr. Klett, et al. Betreff: KBV Vorstand Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg möge beschließen: Die VV der KVBW fordert den Vorstand der KBV auf, unverzüglich zurückzutreten! Begründung: Der KBV Vorstand überzieht die vertragsärztlichen Praxen in Deutschland seit Jahren mit einer völlig veralteten und störungsanfälligen Telematik-Infrastruktur, die gerade in den letzten Wochen in großen Teilen ausgefallen ist. Diese Infrastruktur verfolgt in erster Linie das Ziel, genuine Verwaltungsaufgaben der Krankenkassen wie der Stammdatenabgleich oder jetzt die „E-AU“ auf unsere Praxen zu übertragen, ohne dass dies auch nur ansatzweise adäquat vergütet wird. Gleichzeitig werden Ärztinnen und Ärzte, die aus berechtigten Datenschutzgründen die Installation eines Konnektors ablehnen, mit zunehmend höheren Strafzahlungen belegt. Mit der Unterschrift unter den Bundesmantelvertrag, der ab 1. Januar 2021 die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschließlich unter Nutzung der TI vorschreibt, macht es Praxen ohne Konnektor unmöglich, die reguläre vertragsärztliche Betreuung ihrer Patienten fortzuführen. Der Vorstand hat damit abschließend demonstriert, dass die Interessen der Vertragsärzteschaft für ihn völlig ohne Relevanz sind. 06.07.2020 / gez. Dr. Dietsche, Fr. Difflipp-Eppele, Dr. Eckstein, Dr. Fressle, Dr. Heyer, Dr. Klett, et al. ................................ 

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 09 Juli 2020

Baden-Württemberg

VV fordert KBV-Vorstand zum sofortigen Rücktritt auf

Ginge es nach den Vertretern der Vertragsärzte in Baden-Württemberg, so müsste der Vorstand der KBV unverzüglich seinen Hut nehmen. Denn nach Ansicht der Ärzte im Ländle haben die Herren in Berlin beim Thema Telematik-Infrastruktur versagt.

Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbands in Baden-Württemberg, ist einer der Antragsteller.

Es kommt nicht selten vor, dass aus der KV Baden-Württemberg (KVBW) kritisch-scharfe Worte an die Bundes-Körperschaft in der Hauptstadt gesendet werden. Doch die Rücktritts-Keule holen die Ärzte im Südwesten eigentlich nicht so häufig hervor. Insofern ist der Beschluss, den die Vertreterversammlung der KVBW am Mittwoch gefasst hat, dann doch etwas ungewöhnlich.  

In einem gemeinsamen Antrag hatten der Hausärzteverband und der Medi-Verbund den Rücktritt des KBV-Vorstands gefordert. Und die Vertreterversammlung stimmte zu – „mit überwältigender Mehrheit“, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung. Wörtlich heißt es in dem Antrag: „Die VV fordert den Vorstand der KBV auf, unverzüglich zurückzutreten!“

Doch wie begründen die Antragsteller ihre drastische Forderung? Sie werfen der KBV-Spitze vor, dass diese die Interessen der Vertragsärzte beim Thema Telematik-Infrastruktur (TI) ignoriere. Konkreter Anlass ist, dass Praxisinhaber ab kommendem Jahr verpflichtet sind, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auszustellen, dies aber nur können, wenn sie an die TI angebunden sind. Ärzte, die nicht angeschlossen seien, könnten ihre Patienten also nicht mehr behandeln, heißt es in der Begründung des Antrags. Der KBV-Vorstand habe seine Unterschrift unter die entsprechende Änderung des Bundesmantelvertrags gesetzt. „Der Vorstand hat damit abschließend demonstriert, dass die Interessen der Vertragsärzteschaft für ihn völlig ohne Relevanz sind“, erkären die Antragsteller.

09.07.2020, 12:12, Autor: sk

 

Dr. Günter Gerhardt schrieb 16 Juli 2020

KV-Brandbrief an KBV-Vorstand

„Unendliche Reihe von Pannen und Peinlichkeiten“

Droht dem Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Palastrevolution aus den Länder-KVen? In einem Brandbrief fordern neun Länderchefs einen umgehenden Kurswechsel bei der Telematikinfrastruktur. Ansonsten könne man für die Sicherstellung nicht mehr garantieren.

Die TI war der Auslöser für die Proteste gegen den KBV-Vorstand. Dieser habe zu lange untätig zu gesehen und die Vertragsärzte mit den Problemen allein gelassen, kritisieren acht KV-Chefs in einem Offenen Brief den Bundesvorstand.

TK

Das ging schnell: Nur fünf Tage nachdem die Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg dem Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung schwere Fehler beim Umgang mit der Telematikinfrastruktur vorgeworfen und ihn zum Rücktritt aufgefordert hat, folgt die Reaktion aus dem KV-System. In einem Offenen Brief, der dem änd vorliegt, fordern die Vorstände von neun Kassenärztlichen Vereinigungen drastische Reformen bei der TI. Schon die Betreffzeile lässt keinen Raum für Spekulationen: „TI-Ausgestaltung kann so nicht mehr akzeptiert werden“, heißt es dort.

Die Landesvorstände seien seien nicht mehr in der Lage, „die TI mit ihrer inzwischen unendlichen Reihe von Pannen und Peinlichkeiten, verbunden mit einem Null-Nutzen, unseren Mitgliedern weiter zu vermitteln. Die ärztlichen und psychotherapeutischen Mitglieder in den unterzeichnenden KVen akzeptieren einfach die Rahmenbedingungen der TI-Ausgestaltung in der derzeitigen Form nicht mehr“, heißt es in dem Brandbrief, der von den Chefs der sogenannten FALK-KVen in Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland und Westfalen-Lippe unterzeichnet ist. Außerdem gehört der Vorstand der KV Niedersachsen zu den Unterzeichnern.

Während mehrerer Vertreterversammlungen habe sich ein „immer tieferer Unmut“ der Vertragsärzte gezeigt, „der jetzt auch massiv auf die jeweiligen Landesvorstände zurückfällt“.

Die VV der KV Baden-Württemberg hatte vergangene Woche nahezu einstimmig eine Resolution verabschiedet, in der sie den KBV-Vorstand zum Rücktritt auffordert. Anlass war eine vom KBV-Vorstand unterzeichnete Änderung des Bundesmantelvertrags, wonach Praxen, die sich nicht der TI anschließen, ab Januar 2021 womöglich nicht mehr vertragsärztlich tätig sein dürfen, da sie keine – dann gesetzlich verpflichtende – elektronische AU ausstellen und über die TI an die Krankenkassen versenden können.

„Hier lässt sich niemand mehr nieder und der der gehen kann, geht lieber heute als morgen“

Man fühle sich durch den KBV-Vorstand nicht mehr vertreten, beklagen die KV-Chefs in ihrem Offenen Brief. Zwar begrüße man grundsätzlich die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Allerdings hapere es schon an der Technik. Von einem „Steinzeitkonnektor“ schreiben die KV-Chefs in ihrem Brief an den Bundesvorstand. Dazu kämen das Missmanagement der Gematik, „der Einfluss der Industrie, die politischen, gesetzgeberischen Rahmenbedingungen und auch die Rolle der KBV“.  All dies wolle man „in keiner Weise“ mehr akzeptieren. Man sehe sich nicht mehr imstande, die Vertragsärzte „zur Akzeptanz der derzeitigen TI-Struktur zu motivieren“.

In einer detaillierten Aufzählung führen die FALK-Chefs dem KBV-Vorstand dann die Versäumnisse in der TI vor. Angefangen bei den

·        zu hohen Anschlusskosten, die den Erstattungsbetrag in der Regel weit überschritten hätten,

·        über die wochenlang andauernde Störung der TI, von der zwischenzeitlich bundesweit rund 80.000 Praxen betroffen gewesen sein sollen,

·        der noch immer ungeklärten Frage, wer denn nun die Kosten der Störungsbehebung übernimmt,

·        die auch nach zwei Jahren noch immer nicht vorliegende Datenschutzfolgeabschätzung der Gematik bis zur

·        aktuellen Diskussion um die Kosten der IT-Sicherheitsrichtlinie. Die Richtlinie, die die KBV in den kommenden Wochen vorlegen und die definieren soll, wie die Vertragsärzte ihre Praxen vor Hackerangriffen zu schützen haben, gefährde „finanziell alle psychotherapeutischen Praxen, da die entsprechenden Kosten insbesondere für diese schlechthin nicht tragbar sind“, kritisieren die KV-Chefs in ihrem Brief.

Mittlerweile sei eine „Situation der TI-Anbindung erreicht, die für die ärztliche und psychotherapeutische Basis nicht mehr tolerierbar ist und somit einen weiteren Baustein im Fruststationsbewusstsein der Kollegen liefert“. Auch könne man den Kassenärzten die Menge an Vorgaben „von IT über Hygiene bis hin zur Qualitätssicherung“ nicht mehr vermitteln, da kein „wirklicher Mehrwert für unsere Mitglieder“ mehr zu erkennen sei. Die Folge: „Hier lässt sich niemand mehr nieder und der der gehen kann, geht lieber heute als morgen“, beklagen die KV-Vorstände. 

Und dann folgt der Arbeitsauftrag für den KBV-Vorstand: Dieser möge beim Bundesgesundheitsminister vorstellig werden und diesen um eine Aussetzung der TI-Sanktionen bitten, „bis eine sichere softwarebasierte Vernetzungsstruktur für die Praxen geschaffen ist“.

Außerdem verlangen die FALK-KVen eine vollständige Finanzierung aller TI-Kosten durch die GKV. Überdies müsste das KV-System die Möglichkeit erhalten, „eigene Lösungen für den PVS/TI-Bereich in den Vertragsarztpraxen zu entwickeln und den Mitgliedern der Landes-KVen zur Verfügung zu stellen“.

Der Brandbrief endet mit einer deutlichen Warnung: „Die Vorstände der unterzeichnenden Länder-KVen sehen keine Möglichkeit mehr für eine Akzeptanz der TI durch weitere Beschwichtigungsversuche und Teillösungsansätze als gegeben an, ohne dass zeitnah eine uns politisch erheblich gefährdende allgemeine Verweigerungshaltung der Ärzte und der Psychotherapeuten im Land stattfindet.“

Mit anderen Worten: Es ist keine Zeit mehr zu verlieren. Der Sicherstellungsauftrag der KVen ist ob des wachsenden Frustes unter den Vertragsärzten akut gefährdet.

·        Hier der Offene Brief der FALK im Original

14.07.2020, 15:35, Autor: mm

Offener Brief ausschließlich per E-Mail An den Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dres. Gassen, Hofmeister, Kriedel Betreff: TI - Ausgestaltung kann so nicht mehr akzeptiert werden

 

Sehr geehrter Vorstand der KBV, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrter Herr Kriedel, am Vorstand der KBV sollten die jüngsten Entwicklungen in der gematik, der TI im Allgemeinen und den Landes-KVen, nicht unbemerkt vorbei gegangen sein. Fakt ist, wir als Landesvorstände sind nicht mehr in der Lage, die TI mit ihrer inzwischen unendlichen Reihen von Pannen und Peinlichkeiten, verbunden mit einem Null-Nutzen, unseren Mitgliedern weiter zu vermitteln. Die ärztlichen und psychotherapeutischen Mitglieder in den unterzeichnenden KVen akzeptieren einfach die Rahmenbedingungen der TI-Ausgestaltung in der derzeitigen Form nicht mehr. Wir erlauben uns diese Kritik auch, weil die Unterzeichner seit vielen Jahren unter Beweis gestellt haben, dass wir die KBV hier bisher immer unterstützt haben. Mehrere Vertreterversammlungen in diesen KVen, jüngst die in der KVBW am 8. Juli 2020, dokumentieren nun einen immer tieferen Unmut, der jetzt auch massiv auf die jeweiligen Landesvorstände zurückfällt. Ja, hier muss man leider feststellen, dass unsere Politik den Gesetzgeber und die KBV aktiv bei der Umsetzung einer eigentlich sinnvollen Strategie zu unterstützen gescheitert ist, weil das Ergebnis, auch das der KBV-Vorstand hier erreicht hat, inzwischen nicht mehr vermittelbar ist. Hier möchten wir auch noch einmal auf die unselige Diskussion um die Richtlinien nach § 75b SGB V verweisen, die am Ende das KBV/KV-System zu Dienstboten des BSI macht. Leider fühlen wir uns in diesem Falle auch, trotz des an den KBV-Vorstand immer wieder ausgesprochenen Auftrags, den Prozess aktiv mitzugestalten, hier nicht mehr wirklich durch diesen vertreten. Der Vorstand Albstadtweg 11 70567 Stuttgart Telefon 0711 7875-3213 Telefax 0711 7875-3330 dr.metke@kvbawue.de 14. Juli 2020 Unser Zeichen: Dr. M.-SL Seite 2/4 Der generelle sich darstellende und nachzuvollziehende Tenor in den Ländern ist der, dass eine digitale Vernetzung und ein deutlich verbesserter Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen weiter nachdrücklich begrüßt wird, die hierfür zur Verfügung stehende Technik in Form des „Steinzeitkonnektors“, die weitere Hardware, das Management durch die gematik, der Einfluss der Industrie, die politischen, gesetzgeberischen Rahmenbedingungen und auch die Rolle der KBV aber in keiner Weise mehr akzeptiert wird. Auf der einen Seite haben die KVen selbstverständlich gesetzeskonform den Anschluss der TI bei Ihren Mitgliedern eingefordert und den Ausbau unterstützend begleitet. Sie wiesen auch auf den erstmals für die Arztpraxis zu erkennenden rudimentären Zusatznutzen in Bezug auf die eAU und den elektronischen Arztbrief hin. Dann dürfen wir zudem noch unsere Mitglieder, die das, insbesondere mit der Betriebs- und Datensicherheit und dem Zusatznutzen eher kritisch sehen, entsprechend sanktionieren. Auf der anderen Seite stellt sich aber die Situation der bisherigen TI wie folgt dar, was nachvollziehbar den Unmut der Kollegenschaft provoziert, die in keiner Weise mehr zur Akzeptanz der derzeitigen TI Struktur zu motivieren sind. • Die Anschlusskosten wurden, auch durch die Systemhäuser bedingt, so hoch, dass i. d. R. die Kosten des Anschlusses an die TI den Erstattungsbetrag weit überschritten, auch vor dem Hintergrund, dass meist mehr Anschlüsse als vorgesehen benötigt wurden, um den Praxisablauf nicht zu verändern. • Die TI ist in den vergangenen Wochen langfristig ausgefallen, immer noch nicht in allen Bereichen wiederhergestellt. Die Kommunikation seitens der gematik war mehr als dürftig. • Die Kosten zur Wiederherstellung der TI-Funktion sollen zwar in den Wartungspauschalen enthalten sein, die Versorgungshäuser sind aber in vielen Fällen überhaupt nur bereit, den TI-Konnektor wiederherzustellen und in die Praxen zu kommen, wenn die Ärzte vorab versichern, die Kosten vollumfänglich nicht im Rahmen der Pauschalen zu tragen. Dies bedingt erneut erhebliche finanzielle Mehraufwendungen für die Ärzte Der schlichte Hinweis, man möge doch dann die Rechnung an die gematik schicken, kann kein zu akzeptierender Lösungsansatz sein, da primär der Arzt, als Rechnungsempfänger und Auftragnehmer auf den Kosten sitzen bleibt. • Die Kosten für das Porto von Arztbriefen sind zum 1. Juli 2020 eingestellt worden und eine EBM-GOP für Faxe von 10 Cent, bei einer maximalen Grenze von 23,40 EUR/Praxis im Quartal geschaffen mit dem Argument, dass Arztbriefe über die TI zu verschicken seien. Die erforderlichen Voraussetzungen sind in der TI noch gar nicht vorhanden, was dazu führt, dass die Betroffenen sich schlechthin getäuscht empören. Das bedeutet real ein Verlust für große Praxen, insbesondere für solche mit Einsendungen und/oder Auftragsleistungen und entsprechenden Befundmitteilungen von bis zu 2000 EUR/Quartal, da Briefe nun ohne Abrechnungsmöglichkeit des Portos weiter verschickt werden müssen. Das ist in keiner Weise akzeptabel und mündet ebenfalls zu weiterem Unmut über die TI. • Unter den gegebenen Rahmenbedingungen (siehe oben und unten) werden die Proteste der Ärzte beim erforderlichen KIM-Update im Herbst erheblich sein, weitere Seite 3/4 technische Implikationen für den Arzt teuer und umständlich. Es ist vorhersehbar, dass ein flächendeckendes Update angesichts der Protesthaltung der Ärzte nicht erreichbar sein wird und somit zum 01.01.2021 die Etablierung der eAU nicht in Kraft treten kann. • Seit nunmehr 2 Jahren erfolgt die Diskussion um eine Datenschutzfolgeabschätzung mit dem Ergebnis, dass sie immer noch nicht existent ist und die Ärzte mit TI-Anschluss letztendlich doch einem erheblichen Risiko ausgesetzt sind, für Probleme in der Datensicherheit gerade stehen zu müssen. Auch die Anmerkung des Bundesdatenschutzbeauftragten zur Sicherheit der Konnektorenverbindung stellen zumindest in den Augen der Kollegen ein politisches Desaster dar. • Die Diskussion um die Kosten der IT-Sicherheitsrichtlinie ist eine dramatische, die Richtline − gefährdet finanziell alle psychotherapeutischen Praxen, da die entsprechenden Kosten insbesondere für diese schlechthin nicht tragbar sind und − wird zu einer Sicherstellungsproblematik in der Art und Weise führen, dass ältere Kollegen Ihre Praxen vorzeitiger als geplant schließen werden, weil sie den absehbaren finanziellen und zeitlichen Aufwand nicht mehr leisten werden. Zusammenfassend ist jetzt eine Situation der TI-Anbindung erreicht, die für die ärztliche und psychotherapeutische Basis nicht mehr tolerierbar ist und somit einen weiteren Baustein im Fruststationsbewusstsein der Kollegen liefert. Die Menge an Vorgaben von IT über Hygiene bis hin zur Qualitätssicherung sind nicht mehr vermittelbar, da jenseits der Hygiene ein wirklicher Mehrwert für unsere Mitglieder nicht mehr erkennbar ist. Hier lässt sich niemand mehr nieder und der der gehen kann, geht lieber heute als morgen. Die unterzeichnenden KV-Vorstände möchten Sie daher nachhaltig bitten, bei Herrn Bundesminister Spahn vorstellig zu werden, und Minister Spahn zu bitten, durch eine Gesetzesänderung die Sanktionen einer nicht stattgefundenen TI-Anbindung bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, bis eine sichere softwarebasierte Vernetzungsstruktur für die Praxen geschaffen ist. Auf eine vollständige Finanzierung aller TI-Kosten durch die GKV hinzuwirken, damit auch von Datenschutzfolgeabschätzungen und einer evtl. Richtlinie nach § 75B. Dem KBV/KV-System die Möglichkeit zu geben, endlich industrieunabhängig eigene Lösungen für den PVS/TI-Bereich in den Vertragsarztpraxen zu entwickeln und den Mitgliedern der Landes-KVen zur Verfügung zu stellen. Eine Aussetzung des § 75B SGB V zu bewirken oder eine Änderung dahingehend, dass die KBV hier bei ihrer Richtlinie nur noch das Benehmen mit dem BSI herzustellen hat. Seite 4/4 Die Vorstände der unterzeichnenden Länder-KVen sehen keine Möglichkeit mehr für eine Akzeptanz der TI durch weitere Beschwichtigungsversuche und Teillösungsansätze als gegeben an, ohne dass zeitnah eine uns politisch erheblich gefährdende allgemeine Verweigerungshaltung der Ärzte und der Psychotherapeuten im Land stattfindet. Wir bedanken uns für Ihren Einsatz und verbleiben mit kollegialen Grüßen Ihre Dr. Metke Dr. Krombholz Vorsitzender des Vorstandes Vorsitzender des Vorstandes KV Baden-Württemberg KV Bayerns F. Dastych A. Rambow Vorsitzender des Vorstandes Vorsitzender des Vorstandes KV Hessen KV Mecklenburg-Vorpommern Dr. Bergmann San.-Rat Dr. Hauptmann. Vorsitzender des Vorstandes Vorsitzender des Vorstandes KV Nordrhein KV Saarland Dr. Spelmeyer Dr. Berling Vorsitzender des Vorstandes Stellv. Vorstandsvorsitzender KV Westfalen-Lippe KV Niedersachsen Dr. Heinz Vorsitzender des Vorstandes KV Rheinland-Pfalz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Antwort der KBV-Spitze auf Brandbrief

Im äußersten Fall bleibt der Ungehorsam

Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist offenbar bereit dazu, gesetzliche Vorgaben zur Telematikinfrastruktur (TI) nicht umzusetzen, sollten diese sich gegen die Interessen der Vertragsärzteschaft richten. Das zumindest deutet das Führungstrio um Dr. Andreas Gassen in einem Brief an die Vorstände der Landes-KVen an. Das Schreiben ist eine Antwort auf den Brandbrief, mit dem neun Landes-KV-Chefs einen umgehenden Kurswechsel bei der TI fordern.

Der KBV-Vorstand (v. links: Hofmeister, Gassen, Kriedel) sieht sich derzeit heftigen Vorwürfen ausgesetzt.

(c) Lopata, axentis.de

Am gestrigen Dienstag hatten die Vorstände von neun Landes-KVen ihren Brandbrief an den KBV-Vorstand veröffentlicht – und bekamen prompt, nur wenige Stunden später, eine Antwort. In dieser verteidigt sich die KBV-Spitze erneut gegen die Anschuldigungen und geht dabei auch auf einen Briefwechsel mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein. Bemerkenswert: Die Berliner Führungsriege um Dr. Andreas Gassen lässt durchblicken, dass sie wohl bereit dazu ist, gesetzliche Vorgaben im äußersten Fall nicht umzusetzen.

Wie die KBV-Spitze in ihrem Brief mitteilt, hatte sie sich bereits am 16. April mit einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt (liegt dem änd vor). In diesem bittet sie – vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie – um die Verlängerung verschiedener Fristen bezüglich der Umsetzung einiger Vorgaben zur Telematikinfrastruktur.

So fordert der KBV-Vorstand zum Beispiel, dass die KVen die Möglichkeit erhalten sollten, Vertragsärzte nicht mit einem Honorarabzug von 2,5 Prozent zu bestrafen, wenn diese „in der aktuellen Ausnahmesituation“ den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten nicht durchführen könnten. Auch Praxen, die sich pandemiebedingt nicht an die TI anschließen lassen könnten, dürften nicht bestraft werden, so die KBV-Spitze, denn „aufgrund von Reisebeschränkungen“ sei eine „Installation der TI-Komponenten durch einen Dienstleister in den Praxen nicht immer möglich“.

BMG schmettert KBV-Forderungen ab

Diese Argumente der KBV überzeugen das BMG offenbar nicht. So betont das Ministerium in einem Antwortschreiben vom 13. Juli (liegt dem änd vor), unterzeichnet von Abteilungsleiter Gottfried Ludewig, dass es die Pflicht zum Anschluss an die TI bereits „deutlich vor der Covid-19-Pandemie“ gegeben habe. „Insofern konnten etwaige pandemiebedingte Reisebeschränkungen für die Dienstleister hier nicht entgegenstehen“, schmettert die Behörde den Einwand der KBV ab.

Auch in einem anderen Punkten lässt das BMG den KBV-Vorstand regelrecht abblitzen. So äußern Gassen, Hofmeister und Kriedel Zweifel daran, dass die für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erforderlichen Konnektoren (sogenannte PTV-3-Konnektoren) rechtzeitig zur Verfügung stehen werden. Verzögerungen befürchten sie auch bei der notwendigen Technik zur Anwendung des Dienstes zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM) sowie bei den sogenannten PTV-4-Konnektoren, die für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) erforderlich sind. Hierzu schreibt das Ministerium lediglich, dass die bestehenden Fristen aus seiner Sicht „weiterhin anspruchsvoll, aber gleichzeitig realistisch“ seien. Und weiter: „Die Gematik arbeitet mit Nachdruck an der Verfügbarkeit der erforderlichen Konnektoren zu den Zielterminen.“

Am Ende der Aufruf zur Geschlossenheit

Mit dem Verweis auf ihren Brief an den Bundesgesundheitsminister wollen Gassen, Hofmeister und Kriedel offensichtlich zeigen, dass sie nicht untätig sind. Sie hätten sich mit dem Schreiben „nachweislich für die von Ihnen jetzt geforderten Maßnahmen vehement eingesetzt“, verteidigen sich die Vorstände gegenüber den Chefs der Landes-KVen – und schieben des Schwarzen Peter nun weiter ans BMG. Dieses habe bisher „keine Bereitschaft erkennen lassen, auf die Anpassungswünsche von KBV und KVen einzugehen“. Und dann der wohl bedeutendste Satz im ganzen Schreiben: „Wenn auch unsere gemeinsamen Bemühungen weiterhin erfolglos bleiben sollten, wird der KBV daher auch nichts Anderes übrig bleiben, als im Rahmen des Möglichen die Umsetzung der Vorgaben gegenüber dem BMG zu verweigern, da der KBV-Vorstand sehr genau um die Bedeutung dieser Forderungen für unsere Vertragsärzteschaft weiß.“

Am Ende rufen Gassen und Co. ihre Landesfürsten noch einmal zur Geschlossenheit auf: „Wir halten es für eine unabdingbare Voraussetzung, dass wir genauso eng abgestimmt wie bisher auch die weiteren schwierigen Herausforderungen, die unweigerlich mit der digitalisierten Vernetzung der Praxen für unsere niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen verbunden sind, gemeinsam angehen.“  

 

15.07.2020, 13:41, Autor: sk

 

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