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Den Begriff Bürgerversicherung haben Sie schon einmal gehört. Was glauben Sie versteht man darunter? Eine Befragung hat ergeben, dass viele Menschen der Meinung sind, dass man unter einer Bürgerversicherung das Abschaffen der Privaten Krankenversicherung versteht und es dann zukünftig statt der vielen Krankenkassen wie AOK, IKK, BARMER usw. nur noch eine gibt, nämlich die Bürgerversicherung. Weit gefehlt: Eine Einheitskasse soll es nicht geben. Die unterschiedlichen Krankenkassen, auch die privaten, sollen weiterhin bestehen bleiben.
Allerdings sollen alle erstmalig Versicherte automatisch in der Bürgerversicherung, also der AOK, IKK, BKK, BARMER, DAK usw. versichert werden. Also nicht in einer Privaten Krankenkasse? Das kann derzeit nicht klar beantwortet werden, steht doch in einem Informationspapier zur Bürgerversicherung, dass auch die Privatversicherungen die Bürgerversicherung anbieten können.
Die Private Krankenversicherung würde nicht abgeschafft werden und die Sparte der Zusatzversicherungen bliebe bestehen. Die Systemumgestaltung sei ein Prozess und nicht alle Bürgerinnen und Bürger würden von heute auf morgen in die Bürgerversicherung wechseln.
Für Beamte würde ein beihilfefähiger Tarif geschaffen. Wie das alles umgesetzt werden soll? Schwer nach zu vollziehen, auch vor dem Hintergrund, dass die Privatversicherungen über Altersrückstellungen von 220 Milliarden Euro verfügen. Dieses Geld kann wohl nicht einfach in die Bürgerversicherung übertragen werden. Im Zweifelsfall muss darüber das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
In dem Informationspapier steht auch, dass das höhere Einkommen des Arztes, der mehr Privatversicherte hat, nicht den gesetzlich Versicherten zugutekäme. Das kann man so nicht sagen, weil beispielsweise neue Untersuchungsgeräte für die Praxis oft nur angeschafft werden können dank der besseren Honorierung der ärztlichen Leistungen durch die Private Krankenversicherung. Der Einzug des medizinischen Fortschritts auch in die Praxen wird also maßgeblich von den privaten Krankenkassen ermöglicht, was dann auch den gesetzlich Versicherten zugutekommt.
Nicht unerwähnt bleiben darf der Umstand, dass viele privatversicherte ältere Menschen hohe Prämien bezahlen müssen, was sich durch die sinkende Zahl an Neumitgliedern und die Niedrigzinspolitik noch verschärfen könnte. Hier müssen sich die privaten Krankenversicherungen etwas einfallen lassen.
Fazit: Das Duo gesetzliche und private Krankenversicherung sollte beibehalten werden. Sinnvolle Elemente aus der geplanten Bürgerversicherung könnten von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Dazu gehören die paritätische Finanzierung des Beitragssatzes, d.h. dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte zahlen und ein Steuerzuschuss könnte als dritte Finanzierungssäule ausgebaut werden. Die Belastung der Arbeitnehmer würde dadurch sinken, und der Zusatzbeitrag könnte wegfallen.
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