Am Dienstag den 19.12.2017 haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts über die Zukunft des NC entschieden:
Politiker und Ärzteverbände haben das Urteil zum Zulassungsverfahren für das Medizinstudium begrüßt. Es sei das richtige Signal zur richtigen Zeit, so Bundesärztekammerpräsident Montgomery. Das aktuelle Verfahren bewertete das Bundesverfassungsgericht als teilweise verfassungswidrig.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin ist auf große Zustimmung gestoßen. Das Gericht in Karlsruhe hatte den Numerus Clausus für teilweise verfassungswidrig erklärt und bis Ende 2019 die Neuregelung der Auswahlkriterien gefordert.
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka sprach sie für eine zügige Reform aus. Der Bundestag als Gesetzgeber sei nun gefordert, das Verfahren für die Zulassung zum Medizinstudium im Licht der Vorgaben aus dem Urteil neu zu regeln, sagte die CDU-Politikerin der "Rheinischen Post". Ihr Ministerium werde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig prüfen.
Die Bildungs- und Wissenschaftsminister der Länder lassen zunächst offen, wie sie auf das Urteil reagieren wollen. Die Kultusministerkonferenz kündigte lediglich an, sie werde die Auswirkungen und den Handlungsbedarf sorgfältig prüfen und in ihren Gremien beraten.
SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil forderte ein bundesweit einheitliches Zulassungsverfahren: "Die Abiturnote bleibt ein wichtiges Indiz, aber in Zukunft muss das individuelle Talent und auch eine passende Vorbildung wichtiger werden."
Bislang läuft die Vergabe zu 20 Prozent über die besten Schulnoten, zu 20 Prozent über Wartezeit und zu 60 Prozent über ein Auswahlverfahren bei den Universitäten. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Zusätzlich kann es Tests oder Gespräche geben.