Jens Spahn plant und setzt um

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  • Letzter Beitrag 04 Januar 2020
Dr. Günter Gerhardt schrieb 05 März 2018

Am 7.4.2018 machen unionsinterne Kritiker mit einem "konservativen Manifest" Angela Merkel Druck für einen Richtungswechsel der CDU/CSU. Spahn: Die Union braucht Kreise wie die Werte-Union und die Besinnung auf einen klugen liberalen Konservatismus.

In "Hart aber Fair" am 19.3.2018 versuchte Jens Spahn niemandem auf die Füße zu treten.

Amtsübergabe und Jens Spahn nennt am 1.Tag im Amt die Mega-Themen: Pflege, Gesundheitskarte, Klinikqualität, Entbürokratisierung...

Der neue Bundesgesundheitsminister heißt Jens Spahn (CDU), geboren 1980 in Ahaus, katholisch

Bankkaufmann, seit 2017 Master of Arts in Politik

seit 2002 Mitglied im Deutschen Bundestag, von 2009 bis 2015 gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, seit 2014 Mitglied im Präsidium der CDU

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Dr. Günter Gerhardt schrieb 30 September 2018

Jens Spahn

„Gegen die versammelte Ärzteschaft wird es schwer“

Der Gesundheitsminister verspricht Therapieberufen bessere Bedingungen, warnt sie aber davor, Budgetverantwortung zu übernehmen. „Das macht nicht nur Freude“, so Spahn.

Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Podologen, also die „Heilmittelerbringer“, sollten gut abwägen, ob sie wirklich dafür kämpfen wollen, ohne ärztliche Überweisung behandeln zu dürfen. Dieser sogenannten Direktzugang, der vom Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) gefordert wird, würde auch Budgetverantwortung nach sich ziehen, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag beim ersten, vom SHV veranstalteten Therapiegipfel in Berlin. Budgets „machten nicht nur Freude“, meinte Spahn in seiner Eröffnungsrede und zielte dabei auf die Erfahrungen im ärztlichen Bereich. Er versprach, sich für bessere Vergütungen der Therapeuten einzusetzen und verwies auf das vor kurzem von ihm vorgestellte Eckpunktepapier. Spahn plädierte außerdem an die Berufsgruppen, sich nicht in Verteilungs- und Kompetenzkämpfen mit Medizinern aufzureiben. Beide Gruppen seien aufeinander angewiesen. „Gegen die versammelte Ärzteschaft wird es schwer“, warnte er.

Der SHV vertritt nach eigenen Angaben etwa 75 000 der 230 000 bundesweit tätigen Heilmittelerbringer und steht für 90 Prozent des Umsatzes in dem Bereich. Als Spitzenverband verhandelt er für die Heilmittelberufe mit dem GKV-Spitzenverband, aber auch mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Etwa dazu, für welche Indikationen in Zukunft „Blankoverordnungen“ gelten sollen: Diese werden von Ärzten ausgestellt, die Therapeuten entscheiden dann aber alleine über Therapieart und -dauer. Diese Neuregelung wurde ebenfalls in Spahns Eckpunktepapier angekündigt, das erst noch in ein Gesetz münden muss. Im Papier wird zudem die flächendeckende Abschaffung des Schulgeldes angekündigt und ein stärkerer Anstieg der Vergütung. Allerdings, so Spahn, müsse man dabei auch überzogenen Erwartungen entgegen treten. Größenordnungen von zwei bis 2,5 Milliarden Euro mehr pro Jahr, wie sie aus der Branche zu hören sein, „halte ich nicht für möglich“.

Ärztemangel auffangen

Auch wenn er dem Direktzugang nicht das Wort redete, lehnte Spahn ihn auch nicht grundsätzlich ab. „Natürlich muss man dann aber auch über Qualitätsvoraussetzungen reden“, betonte er. Ute Repschläger, Vorsitzende des SHV, meinte, dass der Direktzugang zwar von den Ärzteverbänden abgelehnt werde, „die müssen das ja“, aber die Niedergelassenen auf dem Land dies durchaus als Entlastung begrüßen würden. Auch zeigten internationale Erfahrungen, dass es auch mit dem Direktzugang keine große Mengenausweitung gegeben habe. Repschläger interpretierte Spahns Rede auch dahingehend, dass er offen dafür sie, Therapieleistungen für selbstzahlende, also Privatpatienten, zu öffnen. „Da scheint eine Tür aufzugehen“, sagte sie.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne, Mitglied im Gesundheitsausschuss und ausgebildeter Physiotherapeut, sprach sich für den Direktzugang auch deshalb aus, weil es absehbar einen Ärztemangel geben werde und Therapeuten einen Teil dieses Mangels abfangen könnten. Auch seine SPD-Kollegin im Ausschuss, Bettina Müller, prognostizierte, dass man den Direktzugang im ländlichen Raum bald dringend brauchen werde. „Wenn wir dort die Gesundheitsberufe nicht in einer völlig neuen Rolle betrachten, wird es nicht funktionieren“, sagte sie. „Manche Operation“ könnte gespart werden, wenn Patienten stattdessen therapeutisch behandelt würden. Das würde zwar mehr Geld kosten, sagte Roy Kühne, „aber das ist gut investiert“.

Ärzte verschreiben weniger

Mehrere Redner und Fragesteller aus dem Publikum beklagten, dass Ärzte in den letzten Jahren immer weniger therapeutische Leistungen verschrieben. Florian Rott, Heilmittelreferent beim GKV-Spitzenverband, sagte, dass die Gelder der GKV für Heilmittel in allen Bundesländern deutlich angestiegen seien, „warum das bei den Therapeuten nicht ankommt, weiß ich auch nicht“. Prof. Axel Ekkernkamp, Geschäftsführer des Unfallkrankenhaus Berlins, berichtete ebenfalls, dass „Ärzte viel weniger Heilmittel verordnen“. Viele von ihnen hätten immer noch Vorbehalte gegen die therapeutischen Verfahren. „Die nicht sehr gute Stimmung zwischen beiden Gruppen könnte sicher noch verfeinert werden“, sagte er. Es lohne sich für die Therapeuten, „auf die Ärzte zuzugehen“.
28.09.2018 14:58:24, Autor: tt

Dr. Günter Gerhardt schrieb 04 Januar 2020

Gesundheitsreformen

Auf ein Neues: Das plant Spahn für dieses Jahr

Fairer Kassenwettbewerb, gestärkter Masernschutz, Digitalisierung plus: Auch dieses Jahr wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dem Wahlvolk eine Reihe großer und kleiner Gesundheitsreformen bescheren. Der änd gibt einen Überblick über die wichtigsten bislang bekannten Vorhaben.

Hat sich auch für dieses Jahr viel vorgenommen: Spahn.
© änd

• Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)

Mit dem umfangreichen GKV-FKG verfolgt der Bundesgesundheitsminister im Wesentlichen zwei Ziele: eine Reform des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und eine Überarbeitung der Organisationsstrukturen der Krankenkassen-Landschaft.

Bislang dienten 50 bis 80 festgelegte Krankheiten als Grundlage für die extra Zuschüsse, die Krankenkassen im Rahmen des Morbi-RSA erhielten. Diese Begrenzung soll nun aufgehoben werden. Stattdessen ist ein sogenanntes Vollmodell vorgesehen, das das gesamte Krankheitsspektrum berücksichtigt. Der Morbi-RSA wird zudem um eine regionale Komponente erweitert, das heißt die jeweilige Versicherten-Struktur vor Ort wird berücksichtigt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erhofft sich dadurch den Abbau von Verzerrungen im Wettbewerb der Kassen untereinander.

Der größte Aufreger für Teile der Vertragsärzteschaft im GKV-FKG ist die sogenannte Manipulationsbremse. So sollen mit dem Gesetz differenzierte Diagnosen im Rahmen von Haus- und Facharztverträgen verboten werden. Oder anders ausgedrückt: Die an den Verträgen teilnehmenden Ärzte sollen kein Geld mehr bekommen nur aufgrund einer bestimmten Diagnosestellung. Das Gesundheitsministerium will so mögliche Manipulationen bei der Kodierung von Diagnosen unterbinden.

Außerdem sollen sogenannte hierarchisierte Morbiditätsgruppen (HMGs), die GKV-weit eine bestimmte Steigerungsrate überschreiten, pauschal von der Berechnung der Risikozuschläge im Jahresausgleich ausgenommen werden. Geplant ist zudem die Einführung einer HMG speziell für den Hausarztbereich. Hintergrund: Identische Diagnosen von Haus- und Fachärzten führen derzeit zu gleichen Zuschlägen, obwohl die hausärztliche Versorgung bei vielen Krankheiten in der Regel zu niedrigeren Ausgaben führt. Diese Unterschiede sollen künftig berücksichtigt und Zuschläge in Abhängigkeit davon gezahlt werden, ob eine Diagnose vom Haus- oder Facharzt kodiert wurde.

Darüber hinaus soll das GKV-FKG dazu führen, dass die Krankenkassen-Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene besser zusammenarbeiten. Aus Sicht des Ministeriums hat unterschiedliches Handeln in der Vergangenheit zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kassen geführt. Auch werden die Strukturen des GKV-Spitzenverbandes neu geordnet. Dem Verwaltungsrat wird ein neuer Lenkungs- und Koordinierungsausschuss mit zehn hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen zur Seite gestellt. Der Ausschuss soll eine engere Anbindung des Spitzenverbandes an das operative Geschäft der Krankenkassen gewährleisten. Der Verwaltungsrat selbst wird von derzeit 52 auf 40 Mitglieder verkleinert.

Zudem sieht das GKV-FKG die Umsetzung einiger fachfremder Anliegen vor, zum Beispiel eine einmalige Zahlung der GKV in Höhe von 250 Millionen Euro an die Krankenhäuser sowie einige Maßnahmen gegen Arzneimittel-Lieferengpässe, wozu Änderungsanträge vorliegen.

Die zweite und dritte Lesung sowie die Verabschiedung des GKV-FKG sind für den 13./14. Februar vorgesehen. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist auf den 3. März terminiert.

Masernschutzgesetz

Kernanliegen des Gesetzes ist es, eine Durchimpfungsrate gegen Masern von mindestens 95 Prozent zu erreichen. Dazu soll eine Impfpflicht für bestimmte Personengruppen eingeführt werden. Zum Schutz der individuellen und der öffentlichen Gesundheit sieht das Gesetz vor, „dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen (insbesondere Schulen und Kindertagesstätten) betreut werden oder in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind oder in solchen Einrichtungen oder in medizinischen Einrichtungen tätig sind, entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder aber eine Immunität gegen Masern aufweisen müssen“. Die Missachtung der Masernimpfpflicht für Kita- und Schulkinder kann laut Gesetz mit Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro und Ausschluss vom Kita-Besuch geahndet werden.

Zudem enthält das Gesetz weitere Maßnahmen für mehr Infektionsschutz und zur Impfprävention. Für das Impfen soll es keine ärztlichen Fachgebietsgrenzen mehr geben. Grundsätzlich soll jeder Arztbesuch dafür genutzt werden können, den Impfstatus zu überprüfen und fehlende Schutzimpfungen nachzuholen. Das Gesetz regelt auch die Einführung eines digitalen Impfausweises.

Ebenfalls Teil des Gesetzes ist, dass es Apothekern möglich sein soll, Grippeschutz-Impfungen bei Erwachsenen vorzunehmen – allerdings bislang nur in regionalen Modellprojekten. Hierzu müssen sie ärztlich geschult werden. An dieser Regelung gab es bis zuletzt scharfe Kritik aus der Ärzteschaft, die das Impfen nicht für delegierbar hält.

Der Bundestag verabschiedete das Gesetz bereits am 14. November 2019, der Bundesrat billigte es am 20. Dezember 2019. Die Impfpflicht soll am 1. März diesen Jahres in Kraft treten.

Reform der Notfallversorgung

Fällig ist dieses Jahr auch die bereits rauf- und runter-diskutierte Reform der Notfallversorgung, mit der vor allem die Notaufnahmen der Kliniken entlastet werden sollen. Gesundheitsminister Spahn kündigte im Dezember einen Gesetzentwurf für Anfang 2020 an – und außerdem, dass er die bislang präsentierten Pläne noch einmal überarbeiten wolle. Hier noch einmal die wesentlichen Eckpunkte des Diskussionsentwurfs, den das BMG vergangenen Sommer vorgelegt hatte:

1. Kliniken und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sollen gemeinsam sogenannten Integrierte Notfallzentren (INZ) an allen Krankenhäusern betreiben, die gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an der Notfallversorgung teilnehmen. Bestehende Bereitschaftsdienstpraxen der KVen werden sukzessive in die INZ überführt. An einem von Krankenhaus und KV gemeinsam betriebenem Tresen soll die Triage und Zuweisung der Patienten in KV-Strukturen oder das Krankenhaus erfolgen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär, KV- und Klinikbudgets werden gegebenenfalls entsprechend bereinigt.

2. Die bisherigen Rufnummern 112 und 116 117 werden zu gemeinsamen Notfallleitstellen zusammengeführt. Dort wird entschieden, ob ein Patient in ein INZ oder eine vertragsärztliche Praxis gehen soll oder ob der Einsatz eines Rettungswagens nötig ist.

3. Rettungsdienste erhalten auch dann eine Vergütung, wenn sie vor Ort entscheiden, einen Patienten nicht in ein Krankenhaus zu bringen. Das soll Krankenhauseinweisungen vermeiden, die nicht notwendig sind. Zugleich soll der Rettungsdienst ein eigenständiger Leistungsbereich im SGB V mit mehr Mitspracherechten für die Krankenkassen auf Landesebene werden. Bei den Ländern bleibt aber die Verantwortung für die Investitions- und Vorhaltekosten.

Für die Punkte 2 und 3 sind nach Einschätzung des BMG Grundgesetzänderungen nötig.

Digitale-Versorgung-Gesetz II

Und auch sein liebstes Projekt, die Digitalisierung des Gesundheitswesens, wird der Bundesgesundheitsminister in diesem Jahr vorantreiben. Der änd berichtete am Freitag bereits über ein Positionspapier aus den Reihen der Union mit dem Titel „Kehrtwende für eine bessere Digitalisierung von Patientenversorgung und Gesundheitsforschung“. Eine Forderung, die die Verfasser Tino Sorge und Stephan Albani darin erheben, ist, die „industrielle Gesundheitswirtschaft stärker in die Gesundheitsforschung“ einzubeziehen. Unter anderem wollen die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten, dass die Industrie mehr Rechte bei der Nutzung digitaler Patientendaten bekommt. Dies müsse im Rahmen eines Digitale-Versorgung-Gesetzes II dringend korrigiert werden.

Darüber hinaus muss das BMG möglichst bald in diesem Jahr seine Vorschläge zu den datenschutzrechtlichen Regelungen bezüglich der elektronischen Patientenakte (ePA) vorlegen, wenn diese wirklich wie vorgesehen am 1. Januar 2021 an den Start gehen soll. Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte Minister Spahn dazu ein eigenes Datenschutzgesetz angekündigt. Allerdings gibt es bei diesem Thema wohl einige Unstimmigkeiten innerhalb der Koalition, berichtete kürzlich das „Handelsblatt“. So sollen das Bundesjustizministerium, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragte strengere Datenschutzregelungen fordern, als das BMG vorsieht. Und so gibt es Zweifel an einem pünktlichen Start der ePA.

 

 

04.01.2020 08:47:16, Autor: sk 

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