AMNOG bzw. AMVSG

Das ArzneiMittelmarktNeuOrdnungsGesetz (§35a SGB V) AMNOG ist seit dem 1.1.2010 in Kraft, daraus wird 2016 das ArzneimittelVersorgungsStärkungsGesetz AMVSG.
Die Einschätzung, es würde uns nicht in unserer Arbeit tangieren, war falsch. Wir müssen uns auch mit diesem Gesetz beschäftigen, ansonsten flattern böse Überraschungen in die Praxis.
Die AMNOG Reform sieht ein Arzt-Informationssystem zur frühen Nutzenbewertung vor.
Der GKV Spitzenverband sieht nutzenorientierte und nach Subgruppen differenzierte Erstattungsbeträge vor.

Wir müssen uns also vor der Verordnung genauestens informieren....sonst droht ein Regress! Wenn auch "dieses Kind schon wieder in den Brunnen gefallen ist", dann muss dieses Arzt-Informationssystem wenigstens kurz und bündig uns darüber informieren, ob eine Verordnung wirtschaftlich ist, in welcher Konstellation mit einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zu rechnen ist und unter welchen Bedingungen eine Verordnung im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit möglich ist. In letzter Konsequenz werden wir hier liebe Kolleginnen und Kollegen schon wieder  vera....und entmündigt. Es kommt zusätzliche Verwaltungsarbeit auf uns zu und jede Menge Ärger, auch mit den Patienten.

Bitte informieren Sie sich zu diesem Themenkomplex AMNOG, ich habe mal einiges Wissenswertes für Sie zusammengestellt.

UND ich bleibe dabei: Wir müssen uns wehren!

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